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RECHT UND FAIR PLAY

Firmenrecht, Stellungnahmen

Zum Fair Play gehört auch der Auftritt am Markt mit dem jeweiligen Firmennamen.

Auch nach der Handelsrechtsreform vom 01.07.1998 werden zu jeder Handelsregistereintragung bei Handelsregisterneuanmeldungen, Änderungen der Firma, Änderung des Unternehmensgegenstandes, eines Rechtsformwechsels, eines Inhaberwechsels oder einer Sitzverlegung die Industrie- und Handelskammern gehört. Diese Stellungnahme der IHK ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 126 FGG, §23 Satz 2 Handelsregisterverfügung (HRV) ).

Dass die Eintragung unter Mitwirkung der IHK Pfalz erfolgt, sichert die Wirtschaftsnähe jeder Entscheidung.

Firmenführung

  • Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma zu führen (§§ 17 ff HGB).
  • Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB).
  • Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen. (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB).
  • Auch nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform ist nicht jede gewünschte Firmenbezeichnung zulässig und damit eintragungsfähig.
  • Die Kammer empfiehlt daher, im Vorwege die Firmenbezeichnung/-änderungen abzustimmen

Um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden sowie gegebenenfalls eine Eintragung im Handelsregister zu beschleunigen, sollten Sie die geplante Firmenbezeichnung schon im Vorfeld mit Ihrer Industrie- und Handelskammer (Geschäftsbereich: Recht & Fair Play, Referat Firmenrecht) abstimmen.

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DOKUMENT-NR. 727

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Derzeit wird die Wirtschaft der Region wieder vom sogenannten Adressbuchschwindel heimgesucht. Eine „Gewerbeauskunft-Zentrale” frägt massenhaft Firmendaten ab – die wirklichen Kosten stehen aber im Kleingedruckten. Die IHK Pfalz hilft betroffenen Pfälzer Unternehmen.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.