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RECHT UND FAIR PLAY

Das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das der Publizität im Geschäftsverkehr dient. Es soll vor allem der Sicherheit des Geschäftsverkehrs dienen, indem darin gewisse tatsächliche und rechtliche Verhältnisse eingetragen werden (z.B. die genaue Firmenbezeichnung, der Sitz des Unternehmens, Inhaberverhältnisse, eventuelle Haftungsbeschränkungen und die vertretungsberechtigten Personen). Auch Bilanzen und Gesellschafterlisten können beim zuständigen Amtsgericht-Registergericht eingesehen werden.

Alle Neueintragungen und Änderungen (z.B. Firmenänderungen, Rechtsformwechsel, Inhaberwechsel, Geschäftsführerwechsel, Prokura und Löschungen) werden im Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung (und bei uns im Kammerbezirk für die Amtsgerichte-Registergerichte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken auch im Wirtschaftsmagazin) veröffentlicht.

Man unterscheidet beim Handelsregister die Abteilung A (HRA) und die Abteilung B (HRB).

In der Abteilung A werden der Einzelkaufmann (Einzelfirma), die Offenen Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG und GmbH & Co. KG), die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung sowie Unternehmen der öffentlichen Hand eingetragen.

In der Abteilung B werden die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eingetragen.

Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften (diese sind nur den freien Berufen vorbehalten) werden in separate Register eingetragen.

Das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke können von jedermann eingesehen werden.

Wer kann/muss sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Jeder Gewerbetreibende ist Kaufmann und somit zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Das heißt:
Erfordert Ihr Unternehmen einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, also Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung) so sind Sie in jedem Falle Kaufmann und zur Eintragung mit einer Firma in das Handelsregister verpflichtet.

Erfordert Ihr Unternehmen keinen derartig eingerichteten Geschäftsbetrieb sind Sie also ein sogenannter Kleingewerbetreibender, so sind Sie auch nicht verpflichtet wohl aber berechtigt, sich mit einer Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern Sie von dieser Berechtigung –sogenannte Eintragungsoption- Gebrauch machen und sich mit einer Firma im Handelsregister eintragen lassen, werden Sie mit der Eintragung Kaufmann.

Auf alle Kaufleute, auch auf diejenigen, die erst durch die Eintragung mit einer Firma in das Handelsregister zum Kaufmann geworden sind, finden die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung.

Erfordert Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und wollen bzw. haben Sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, so gilt für Sie ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ist streitig, ob Sie nicht doch Kaufmann sind, müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Folgen der Kaufmannseigenschaft
Ein Kaufmann hat –im Gegensatz zum sogenannten Kleingewerbetreibenden- folgende Rechte und Pflichten:

  1. Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnissen ausstatten. Ihrer besonderen Bedeutung wegen wird die Erteilung einer Prokura in das Handelsregister eingetragen.
  2. Sie können einen Gerichtstand frei vereinbaren und Schiedsverträge formlos abschließen.
  3. Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis können sie auch mündlich erteilen.
  4. Sie haben die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften zu beachten.

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DOKUMENT-NR. 3889

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Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.