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Insolvenzrecht

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Insolvenzordnung: Hinweise für Gläubiger

Wenn der Schuldner insolvent ist, muss der Gläubiger rechtliche Besonderheiten bei der Geltendmachung seiner Forderung beachten. mehr

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Hinweise für Gläubiger zum Regelinsolvenzverfahren (PDF, 86 KB)

Das Regelinsolvenzverfahren ist das besonders für Unternehmen geeignete Insolvenzverfahren, während das Verbraucherinsolvenzverfahren vornehmlich für private Verbraucher gedacht ist. Zwischen ihnen besteht keine Wahlmöglichkeit, d.h. es kann in einem Insolvenzfall nur eines der bei den Verfahren anwendbar sein. zum Download

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Hinweise für Schuldner zum Regelinsolvenzverfahren (PDF, 84 KB)

Unser Merkblatt fasst die wichtigsten Schritte zusammen, um sich in einer Insolvenz richtig zu verhalten. zum Download

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Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren (PDF, 52 KB)

Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung von ihren Schulden zu befreien. Das Merkblatt gibt Hinweise für Personen mit Schulden aus ehemals selbständiger Tätigkeit zur Durchführung des so genannten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Lesen Sie hier... zum Download

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DOKUMENT-NR. 15687

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Derzeit wird die Wirtschaft der Region wieder vom sogenannten Adressbuchschwindel heimgesucht. Eine „Gewerbeauskunft-Zentrale” frägt massenhaft Firmendaten ab – die wirklichen Kosten stehen aber im Kleingedruckten. Die IHK Pfalz hilft betroffenen Pfälzer Unternehmen.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.