. .
Illustration

BRANCHEN ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleister

BRANCHEN ARBEITSVERMITTLUNG PERSONALDIENSTLEISTER

Neuer Ausbildungsberuf 2008: Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Personaldienstleistungskaufleute sind in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen tätig. Sie arbeiten in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Der Beruf tritt am 1. August 2008 in Kraft. externer Link

BRANCHEN ZEITARBEIT

Beschäftigungsmotor Zeitarbeit (PDF, 44 KB)

Mehr als jede andere Branche sorgt die Zeitarbeit für zusätzliche Jobs in Deutschland. Sie ermöglicht den Betrieben Flexibilität und bringt besonders viele Geringqualifizierte in Lohn und Brot. Der DIHK warnt davor, diesen wichtigen Beschäftigungsmotor durch populistische Forderungen nach mehr Regulierung abzuwürgen. zum Download

BRANCHEN ARBEITSVERMITTLUNG

Arbeitsvermittlung (PDF, 47 KB)

Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft darf seit dem 27. März 2002 ohne besondere
Erlaubnis als Vermittler am Markt tätig werden. Voraussetzung ist nunmehr lediglich die Anzeige beim
Gewerbeamt. Einzelheiten in unserem Merkblatt:
zum Download

BRANCHEN ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit (PDF, 54 KB)

Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden die nach § 37c des dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) bei den Agenturen für Arbeit einzurichtende Stellen bezeichnet. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zurückzuführen. Es ist Bestandteil der Agenda 2010 und des Hartz-Konzepts. Jede Agentur für Arbeit hatte die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen; seit dem 1. Januar 2006 entfiel diese Verpflichtung und es steht den Agenturen frei, dieses Instrument zu nutzen oder nicht. (§ 37c Absatz 3-5 SGB III -Alt-) zum Download

BRANCHEN ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG ZEITARBEIT

Adressen für Personaldienstleister

Verbände, Arbeitsverwaltung, Bundesknappschaft mehr

BRANCHEN ZEITARBEIT

Tarifvereinbarungen in der Zeitarbeitsbranche

Ab 1. Januar 2004 gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz ("equal treatment"). Oder es muss einer der fünf neuen Tarifverträge angewendet werden. mehr

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 6169

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-2040
  • Fax: 0621 5904-2044

Kontaktdaten speichern (V-Card)