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Anträge und Formulare für Versicherungsvermittler (Dokument-Nr.: 75210)
IHK24
Erläuterungen zu den Anträgen
1. Vorbemerkung:
Einen Antrag auf Erlaubnis können nur natürliche
Personen oder juristische Personen
stellen (Beispiel: e. V., Genossenschaft, AG, Stiftung). Bei
Personengesellschaften (oHG, KG, GbR) muss
jeder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter eine
Erlaubnis nach § 34 d GewO beantragen. Bei der OHG ist
grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt,
wenn nicht die Geschäftsführung auf bestimmte Personen übertragen
wurde. Hat eine Übertragung nicht stattgefunden, muss jeder
Gesellschafter die Erlaubnis beantragen. Bei der KG ist der
Komplementär der Geschäftsführer. Insoweit genügt sein Antrag auf
Erlaubnis.
2. Folgende Angaben sind vorzubereiten:
Persönliche Angaben:
- bei natürlichen Personen: Name, Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefon
- bei juristischen Personen: Angaben zum gesetzlichen Vertreter wie oben
- bei Personengesellschaften: Angaben zum geschäftsführenden Gesellschafter wie oben
Angaben zur Firma:
- Name
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
Angaben zu schon bestehenden Erlaubnissen:
- z.B. Erlaubnis gem. § 34 c GewO
3. Einzureichende Unterlagen bei der IHK Pfalz (die Unterlagen sollen nicht älter als 3 Monate sein)
a) Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister:
Die Auskunft ist beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes zur
Vorlage bei einer Behörde zu beantragen,
d. h. sie
wird der IHK direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die
genaue Anschrift der IHK:
IHK Pfalz
Versicherungsvermittlerregister
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen
und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d GewO“ angeben.
b) Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer
Behörde:
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Sie müssen
bei Beantragung die genaue Anschrift
der IHK:
IHK Pfalz
Versicherungsvermittlerregister
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen
und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d
GewO“ angeben.
c) Schuldnerverzeichnis /
Insolvenzregister
Auskunft über Einträge im
Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister des Amtsgerichts
(AG), in dessen Bezirk der Wohnsitz oder die gewerbliche
Niederlassung besteht. Zuständig für den Nachweis aus dem
Schuldnerverzeichnis / Insolvenzregister sind die Amtsgerichte.
(Anschriften: siehe Anhang am Ende des Dokuments)
d) Bescheinigung über den Bestand einer
Berufshaftpflichtversicherung
Entweder müssen Sie
selbst bis zum 22. Mai 2007 eine Berufshaftpflichtversicherung
abgeschlossen haben oder das Versicherungsunternehmen, für das Sie
tätig sind.
e) Nachweis der Sachkunde:
1) Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK
Der Nachweis angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch
das Bestehen einer Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
erbracht werden. Die Prüfung orientiert sich an dem Abschluss
Versicherungsfachmann/-frau des Berufsbildungswerks der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) und gliedert sich in einen
schriftlichen und einen mündlichen Teil.
2) Der Nachweis angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch
durch gleichgestellte Berufsqualifikationen erbracht werden:
Sachkundenachweis
1. erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK oder
2. gleichgestellte Berufsqualifikation (gem. § 4 VersVermV):
· (1) 1.a) Abschluss Studium Rechtswissenschaften oder
· (1) 1.b) Abschluss betriebswirtschaftlicher Studiengang (Hochschule oder gleichwertig) der Fachrichtung
Versicherungen oder
· (1) 1.c) Abschluss als Versicherungskaufmann oder Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder
· (1) 1.d) Abschluss Versicherungsfachwirt oder
· (1) 1.e) Abschluss Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder
· (1) 2.a) und b) Abschluss Fachberater Finanzdienstleistungen (IHK) plus abgeschlossene kaufmännische
Ausbildung plus mind. 1-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder
· (1) 2.c) Abschluss Finanzfachwirt (FH) plus weiterführendes Zertifikatsstudium plus mind. 1-jährige
Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder
· (1) 3.a) und b) Abschluss Bank-, Sparkassen- oder Investmentfondskaufmann plus mind. 2-jährige
Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder
· (1) 3.c) Abschluss Fachberater Finanzdienstleistungen (IHK) plus mind. 2-jährige Berufserfahrung in der
Versicherungsvermittlung oder
· (2) Abschluss Hochschulstudium plus
i.d.R.mind. 3-jährige Berufserfahrung in der
Versicherungsvermittlung oder
3. (gem. § 19 VersVermV) vor 2009 abgelegter Abschluss Versicherungsfachmann (BWV) oder
4. (gem. § 1 (4) VersVermV) seit dem 31.08.2000
ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder -berater
tätig
(Antrag auf Registrierung bzw. Erlaubnis muss bis 01.01.2009 gestellt werden) oder
5. Delegation der Sachkunde auf
vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen
Voraussetzungen 1. – 4. erfüllt
Zu 1. – 4.:
Akzeptiert werden Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse
bzw. Tätigkeitsnachweise (z.B.: Arbeitszeugnisse,
Gewerbeanmeldung, Provisionsabrechnungen)
Der Sachkundenachweis kann auch von Angestellten erbracht werden, wenn diesen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Versicherungsvermittlung befassten Personen übertragen ist. Zudem muss der Angestellte den Antragsteller vertreten dürfen.
Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Personen, die seit dem 31. August 2000 ununterbrochen als
Versicherungsvermittler tätig sind und bis zum 1. Januar 2009 eine
Erlaubnis beantragen.
Delegation des Sachkundenachweises auf eine vertretungsberechtigte Aufsichtsperson (insbesondere bei juristischen Personen vom Vorstand/ der Geschäftsführung auf eine vertretungsberechtigte sachkundige Person)
Ungebundene Vermittler, die erstmalig seit dem 1. Januar 2007 Versicherungen vermitteln, benötigen ab dem 22. Mai 2007 eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der IHK. Ohne diese Sachkundeprüfung ist nach derzeitigem Gesetzgebungsstand eine Berufsausübung nicht möglich. Form und Ablauf der Prüfung sind vom Gesetzgeber nicht verabschiedet.
Vermittler, die bereits vor dem 1. Januar 2007 Versicherungen vermittelt haben, profitieren von der Übergangsregelung des § 156 Gewerbeordnung. Sie müssen die Erlaubnis bis zum 1. Januar 2009 beantragen und in der Zwischenzeit noch fehlende Voraussetzungen nachholen. Als Nachweis wird die Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens genügen.
f) Bescheinigung in Steuersachen
- Finanzamt
Anhang: Anschriften der Amtsgerichte - Registergerichte
Amtsgericht-Registergericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
0631 3721-0
Amtsgericht-Registergericht Kandel
Landauer Str.
76870 Kandel
07275 9851-0
Amtsgericht-Registergericht Landau
Marienring 13
76829 Landau
06341 22-0
Amtsgericht-Registergericht Ludwigshafen
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen
0621 5616-0
Amtsgericht-Registergericht Zweibrücken (seit 01.10.2005 auch
zuständig für Pirmasens)
Herzogstraße 2
66482 Zweibrücken
06332 805-0
Stand: August 2008
DOKUMENT-NR. 24270
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