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Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

BRANCHEN

Erlaubnisverfahren

Nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, wer ab dem 22. Mai 2007 gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig wird. Informieren Sie sich hier über das Erlaubnisverfahren. mehr

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Erläuterungen zu den Anträgen

Diese Übersicht enthält eine Zusammenstellung der Angaben und Unterlagen, die für den Antrag auf Erlaubniserteilung benötigt werden. mehr

BRANCHEN

Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler

Der gebundene Vermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) hat die Wahl, ob er die notwendige Registrierung durch sein(e) Versicherungsunternehmen vornehmen lässt,sich selbstständig bei der zuständigen IHK registrieren lässt oderdie Erlaubnis bei der zuständigen IHK zwar beantragt, sich aber als gebundener Versicherungsvermittler über das/die Versicherungsunternehmen registrieren lässt mehr

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Das Versicherungsvermittler-Register

Im Versicherungsvermittlerregister finden Sie Ihre Registrierung und Ihr Kunde kann sich über Sie informieren mehr

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