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Versicherungsvermittler

VertragUnterschrift

Ansprechpartner:

Helmut K. Müller
Tel.: 0621 5904-2110
Fax: 0621 5904-2114

Dokument-Nummer: 5161

Versicherungsvermittler

Jahresprogramm 2009/2010

Warum die IHK gut ist für die Pfalz...

…weil staatliche Aufgaben bei uns in guten Händen sind.


Die IHK macht sich stark für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Sie unterstützt Ihre Forderungen gegenüber den Entscheidern in Politik und Verwaltung, um die Rahmenbedingungen am Standort zu optimieren. Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvermittlerrechts im Mai 2007 wurden im Bereich der IHK Pfalz über 4600 Versicherungsvermittler in das neue bundesweite und per Internet einsehbare Vermittlerregister eingetragen Mehr...

Neue Regelungen für Versicherungsvermittler

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und produktakzessorische Versicherungsvermittler – bis auf wenige Ausnahmen – die Pflicht, bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis / Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich in einem bundesweiten Register eintragen zu lassen.   mehr

Formulare


Zur Antragstellung benutzen Sie bitte die hinterlegten Antragsformulare:  mehr

Prüfung zum "Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK"

Die Prüfung zum "Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK" wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Das BWV führt als Dienstleister der IHKs die Prüfung bundesweit durch. Sie erleben ein modernes und praxisnahes Prüfungsverfahren. Inhalte und Anforderungen der Prüfungsteile entsprechen dem Rahmenplan mit Lernzielen und den rechtlichen Anforderunen gemäß Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV).  mehr

Erläuterungen zur Antragstellung

Die Checklisten enthalten eine Zusammenstellung der Angaben und Unterlagen, die für den Antrag auf Erlaubniserteilung- befreiung und den Antrag auf Registrierung benötigen werden.   mehr

Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zu dem Erlaubnisverfahren nach § 34 d GewO.  mehr

Präsentation zum InfoForum Versicherung vom 15. Oktober 2008 (PDF, 472 KB)

Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten für Versicherungsvermittler
  mehr

Produktakzessorische Vermittler

Auf Antrag können sich so genannte produktakzessorische Versicherungsvermittler von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Sie vermitteln Versicherungen, die speziell auf ein bestimmtes Produkt, eine Ware oder Dienstleistung abgestimmt sind und nur eine Ergänzung der Haupttätigkeit darstellen.
  mehr

Bagatellvermittler

So genannte Bagatellvermittler bedürfen weder einer Erlaubnis noch einer Registrierung im Versicherungsvermittlerregister.....  mehr


Beratung und Dokumentation, Geschäftsbriefe, Visitenkarte

Bereits beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler dem Kunden in Textform zahlreiche Informationen zur Verfügung stellen.   mehr


Internet-Impressum Versicherungsvermittler

Wir weisen Erlaubnispflichtige oder erlaubnisbefreite Versicherungsvermittler auf die Impressumspflicht nach § 5 Abs. 3 TMG in Verbindung mit dem neuen Versicherungsvermittlerrecht hin   mehr

Nachlese Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie

Am 23. April 2007 fand eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) e.V. zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie statt.  mehr


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