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Einzelne Branchen

BRANCHEN

Bewachungsgewerbe

Lesen Sie Informationen zum Bewachungsgewerbe:
Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Befreiungstatbestände, Voraussetzungen und Pflichten, Gesetzesänderung, Termine mehr

BRANCHEN

Versicherungsvermittler

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und produktakzessorische Versicherungsvermittler die Pflicht, bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis / Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich in einem Register eintragen zu lassen mehr

BRANCHEN

Immobilienwirtschaft

Immobilienmakler
- Merkblatt Immobilienmakler
- Ausbildung Immobilienkaufmann/- kauffrau
- Der Gebäudeenergiepass mehr

BRANCHEN

Reisebüros (PDF, 118 KB)

Rechtzeitig Einreisebestimmungen einholen! Im Hinblick auf sich ändernde Einreisebestimmungen in verschiedene Länder wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Formalitäten zu informieren. Im Merkblatt: Existenzgründung als Reisebüro, Reiseveranstalter, gesetzliche Pflichten, Haftungsrisiken, Einreisebestimmungen zum Download

BRANCHEN

Fußpflege Podologe (PDF, 46 KB)

Wer die Berufsbezeichnung "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung "Medizinische Fußpfleger" darf nur von Personen mit einer Erlaubnis, Berechtigung oder staatlichen Anerkennung geführt werden. Beachten Sie: Wer seine Dienstleistungen als medizinische Fußpflege bewirbt, selbst aber "nur" Fußpfleger ist, handelt wettbewerbswidrig. So entschied das OLG Hamm (Az.: I-4 U 160/10). Grundinfos im Merkblatt... zum Download

BRANCHEN ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleister

Mit dem Begriff Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bezeichnet.
mehr

BRANCHEN

Ehe oder Partnervermittlung (PDF, 54 KB)

Für die Gründung einer Ehevermittlung/Partnervermittlung bedarf es keiner gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis. Da jedoch bei der Ausübung des Ehe-/Partnervermittlungsgewerbes dem Gewerbetreibenden ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird, besteht ein öffentliches Interesse an besonderer Überwachung. zum Download

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DOKUMENT-NR. 3620

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