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STANDORTPOLITIK - UNTERRICHTUNGEN: GASTSTÄTTENUNTERRICHTUNG

Unterrichtungsverfahren im Gastgewerbe (Gaststättenunterrichtung)


Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), Gäste beherbergt (Beherbergungsgewerbe) oder als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Wer eine Gaststätte betreiben will und dabei neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke anbieten möchte, muss eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt beantragen. Neben dem förmlichen Antrag auf Erlaubniserteilung ist der Nachweis über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei einer IHK, die Vorlage des Nachweises der Erstbelehrung über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote mit Lebensmittel nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt, ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.

Für die Anmeldung zum IHK-Unterrichtungsverfahren für das Gaststättengewerbe finden Sie hier ein Online-Anmeldeformular. (Anmeldeformular als pdf-Dokument unter Downloads) sowie ein Merkblatt (pdf-Format) mit eine Liste der voraussichtlichen Unterrichtungstermine finden Sie unter Downloads.

Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Katharina Jilg (Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung)
Tel. 0621 5904-1501, Fax 0621 5904-1504, E-Mail: katharina.jilg@pfalz.ihk24.de
Ruth Scherer (inhaltliche Fragen zum Gastgewerbe)
Tel. 0621 5904-1510, Fax 0621 5904-1504, E-Mail: ruth.scherer@pfalz.ihk24.de

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DOKUMENT-NR. 20443

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