. .
Illustration

IHK24

Sortimentsabgrenzung zentrenrelevanter Waren

Sortimentsbegrenzung für periphere Einzelhandelsansiedlungen - Definition „zentrenrelevanter” und „nicht-zentrenrelevanter” Sortimente

Um die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Städte und Gemeinden nicht zu beeinträchtigen, spielt die Sortimentsausstattung von geplanten Einzelhandelsgroßprojekten bei der Bewertung negativer Auswirkungen auf die Innenstädte eine maßgebliche Rolle. Um die Entwicklungs- und Funktionsfähigkeit der Geschäftszentren nicht zu beeinträchtigen, sind Einzelhandelsansiedlungen am Stadtrand vor allem auf nicht innenstadtrelevante Warenangebote begrenzt.

In der Praxis ist die Abgrenzung von "zentrenrelevanten" und" nicht zentrenrelevanten" Sortimenten schwierig, zumal die Sortimentszusammensetzung im Handel ständigen Wandlungen und Anpassungen unterliegt. Innenstadtrelevante Sortimente zeichnen sich in der Regel durch einen geringen Flächenanspruch, eine Nachfrage im Zusammenhang mit anderen Innenstadtnutzungen, einen problemlosen Transport o.ä. aus.; nichtinnenstadtrelevante Sortimente sind dagegen i.d.R. flächenintensiv und nicht problemlos zu transportieren, wie z.B. Baumaterialien, Gartenbedarf, Möbel, Teppichböden, Kraftfahrzeuge oder Kfz-Teile.

In verschiedenen Arbeitshilfen und Planungsvorschriften wurde wiederholt der Versuch einer detaillierten Sortimentsabgrenzung unternommen. Inzwischen ist dem Landesentwicklungsprogramm IV des Landes Rheinland-Pfalz ein Leitfaden für innenstadtrelevante Sortimente beigefügt. Dieser ist nicht abschließend, sondern kann im Einzelfall auf Basis kommunaler Einzelhandelskonzepte erweitert oder reduziert werden.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 3325

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-1500
  • Fax: 0621 5904-1504

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • GEWERBEIMMOBILIEN-MIETEN

in ausgewählten Orten im Bezirk der IHK Pfalz

Hier finden Sie eine Übersicht der Ladenmieten und Büromieten für ausgewählte Orte im IHK-Bezirk. Bitte beachten Sie auch untenstehende Erläuterungen (PDF).