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IHK24

Gründung einer Handelsvertretung

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt, § 84 Abs. 1 HGB. Der Handelsvertreter unterscheidet sich dadurch vom Kaufmann (z.B. Großhändler), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar ebenfalls für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt.

Das Merkblatt "Gründung einer Handelsvertretung" informiert unter anderem über die Arten der Handelsvertretung, die Pflichten des Handelsvertreters, Pflichten des vertretenen Unternehmens uvm. (siehe unter Downloads)

Die Abteilung International hat hilfreiche Informationen für Handelsvertreter im Auslandsgeschäft zusammengetragen (siehe Mehr zum Thema).

In der Handelsvertreterbörse finden Sie Angebote und Gesuche von Handelsvertretern und Unternehmen, die sich als Vertriebspartner anbieten bzw. einen Vertriebspartner suchen.

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DOKUMENT-NR. 28219

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