STANDORTPOLITIK - PRÜFUNGEN: SACHKUNDE FÜR DEN EINZELHANDEL MIT FREIVERKÄUFLICHEN ARZNEIMITTELN
Sachkunde freiverkäufliche Arzneimittel
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Der Handel mit bestimmten Warengattungen setzt eine Schulung mit abschließender Prüfung voraus. Zu diesen erlaubnispflichtigen Waren gehören auch die sogenannten "freiverkäuflichen" Arzneimittel, die außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen und ausschließlich der Vorbeugung oder Verhütung von Krankheiten dienen. Das Spektrum der freiverkäuflichen Arzneimittel reicht von Kamillentee über Baldriantinktur bis hin zu Hundehalsbändern gegen Flohbefall. Die IHK Pfalz organisiert und führt - mit einem Prüfungsausschuss- regelmäßig Sachkundeprüfungen für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln durch und informiert über Schulungsmöglichkeiten. Für weitere Informationen stehen ihnen ausführliche Merkblätter zur Verfügung.
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