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IHK24

Waffenhandel

Waffen verkörpern ein hohes Gefährdungspotential, da sie nicht nur dem Sport, der Jagd oder der Selbstverteidigung dienen, sondern auch zum Angriff oder zur Zerstörung eingesetzt werden können. Deshalb unterliegen sowohl der Besitz als auch der Gebrauch und der Handel mit Waffen strengen gesetzlichen Regelungen.

Wer mit Waffen handeln will, also gewerbsmäßig oder selbständig in Rahmeneiner wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben (feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen), anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen bzw. in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragssteller die erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde besitzt. Diese muss der angehende Waffenhändler in der Regel durch eine Prüfung nachweisen, die in Rheinland-Pfalz bei der IHK Rheinhessen, Dienstleistungszentrum Worms, abzulegen ist. Die Fachkunde gilt aber auch dann als gegeben, wenn der Antragssteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt oder mindestens drei Jahre lang im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig war, sofern diese Berufspraxis auch tatsächlich geeignet war, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln.

Ein ausführliches Merkblatt (pdf-Format) informiert Sie über Details:

Für weitere Auskünfte, die sich direkt auf die Prüfung beziehen, steht Ihnen bei der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen, Herr André Ammelburger Tel. (0 62 41) 91 17-46 (andre.ammelburger@rheinhessen.ihk24.de) oder Frau Verena Klemmer Tel. (0 62 41) 91 17-45 (verena.klemmer@rheinhessen.ihk24.de) zur Verfügung

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