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IHK24
Ladenöffnungsgesetz
Das Ladenschlussgesetz gibt den zeitlichen Rahmen vor, wann ein Einzelhandelsgeschäft schließen muss. Außerhalb dieses Zeitrahmens kann der Einzelhändler selbst entscheiden, wann er sein Geschäft öffnen will. Allgemein gelten folgende Regeln: Von Montag bis Samstag darf ein Einzelhandelsgeschäft von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Besondere Regelungen gibt es für den Verkauf am Sonntag für bestimmte Dienstleistungs- und Handelsbereiche (s.u.).
DOKUMENT-NR. 20860
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ANSPRECHPARTNER
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GEWERBEIMMOBILIEN-MIETEN
in ausgewählten Orten im Bezirk der IHK Pfalz
Hier finden Sie eine Übersicht der Ladenmieten und Büromieten für ausgewählte Orte im IHK-Bezirk. Bitte beachten Sie auch untenstehende Erläuterungen (PDF).
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IVD-Gewerbeimmobilienpreisspiegel
(PDF, 24 KB) (Dokument-Nr.: 24162) -
Erläuterungen zum Immobilienpreisspiegel (Gewerbeimmobilien)
(PDF, 17 KB) (Dokument-Nr.: 24163)

