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Ladenöffnungsgesetz

Das Ladenschlussgesetz gibt den zeitlichen Rahmen vor, wann ein Einzelhandelsgeschäft schließen muss. Außerhalb dieses Zeitrahmens kann der Einzelhändler selbst entscheiden, wann er sein Geschäft öffnen will. Allgemein gelten folgende Regeln: Von Montag bis Samstag darf ein Einzelhandelsgeschäft von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Besondere Regelungen gibt es für den Verkauf am Sonntag für bestimmte Dienstleistungs- und Handelsbereiche (s.u.).

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Erweiterte Verkaufszeiten für bestimmte Waren an Sonn- und Feiertagen

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat am 30. Mai 2006 eine Verordnung zur Durchführung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz erlassen. mehr

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Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie die Regelungen zum Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz. mehr

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Tag der offenen Tür

Was muss der Einzelhändler beachten, wenn er einen Tag der offenen Tür veranstalten will? mehr

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in ausgewählten Orten im Bezirk der IHK Pfalz

Hier finden Sie eine Übersicht der Ladenmieten und Büromieten für ausgewählte Orte im IHK-Bezirk. Bitte beachten Sie auch untenstehende Erläuterungen (PDF).