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Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (Dokument-Nr.: 22479)
IHK24
Tag der offenen Tür
Allgemeines
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen in Verkaufsstellen zu bestimmten Zeiten für den Kundenverkehr geschlossen sein. Das Verbot der Ladenöffnung trifft - von wenigen Ausnahmen abgesehen - vor allem Sonn- und Feiertage. Da sich viele Verbraucher aber gerade an diesen für sie arbeitsfreien Tagen über Waren und Preise informieren wollen, sind Einzelhändler dazu übergegangen, außerhalb der Ladenöffnungszeiten Schautage zu veranstalten, an denen die Waren besichtigt werden können. Vor allem im Handel mit langlebigen und hochwertigen Wirtschaftsgütern (Kraftfahrzeuge, Möbel, Teppiche) erfreuen sich diese meist als "Tage der offenen Tür" bezeichneten Veranstaltungen großer Beliebtheit.
Achtung: Bußgeld und Abmahnung
Die Durchführung eines Tages der offenen Tür ist grundsätzlich zulässig und muss auch nicht etwa an einer besonderen Stelle angezeigt werden. Der Veranstalter sollte jedoch zur Vermeidung von unangenehmen ordnungs- oder wettbewerbsrechtlichen Folgen einige wichtige Grundsätze beachten. Denn der Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann daher von der Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus liegt bei planmäßigem Verhalten gleichzeitig auch eine Wettbewerbsverletzung vor, die von Konkurrenten und hierzu befugten Organisationen abgemahnt werden kann.
Ladenschluss
Nach dem Ladenöffnungsgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden offen zu halten. Unter dieses Verbot fallen insbesondere
- die Durchführung von Vertragsabschlüssen, Bestellungen durch den Kunden und Entgegennahmen von Bestellungen,
- die Abwicklung von Kaufverträgen einschließlich der Übergabe der Ware und der Bezahlung des Kaufpreises,
- den Kauf vorausgehende Verhandlungen, Beratungen, Erläuterungen,
- sonstige vorbereitende Handlungen, wie Vorführung von Geräten, Anprobieren von Bekleidungsstücken, Modeschauen oder Probefahrten.

