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Verpackungsnovelle und Vollständigkeitserklärung (Dokument-Nr.: 27653)
Externe Links
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VE-Register (Link: http://www.ihk-ve-register.de)
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Ludwigshafen. Seit 2009 verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen, die pro Kalenderjahr Verkaufsverpackungen über einer bestimmten Mengenschwelle (80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder 30 Tonnen Leichtverpackungen) eine Vollständigkeitserklärung (VE). Die Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2011 können ab sofort im Online-Portal, dem sogenannten VE-Register (www.ihk-ve-register.de) hinterlegt werden. Darauf weist die IHK-Organisation die verpflichteten Unternehmen hin.
Das VE-Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Antworten auf zahlreiche Fragen gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Die Industrie- und Handelskammern prüfen dabei jeden Eintrag auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai 2012. IHK-Umweltexpertin Dr. Gabriele Brauch betont: „Die Einhaltung dieser Frist kontrollieren die zuständigen Landesvollzugsbehörden. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen.“
Ab dem 2. Mai 2012 wird im Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
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© Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
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