. .
Illustration

13. FEBRUAR 2012

IHK Pfalz fordert praktikable Lösung

Ludwigshafen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz fordert, bei der Neuausweisung der Überschwemmungsgebiete insbesondere den Bestandsschutz der Betriebe zu wahren. Die unternehmerische Planungs- und Rechtssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Dies gelte auch für Erweiterungen und zukünftige Maßnahmen der Firmen.

„Es gilt nun, eine tragfähige Lösung für Anwohner und Unternehmer über einen verbesserten Hochwasserschutz zu entwickeln“, so Kathrin Mikalauskas von der IHK Pfalz. Die am heutigen Abend (13. Februar 2012) in Hassloch stattfindende Informationsveranstaltung sowie erste Gespräche zwischen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, der Gemeinde Hassloch und dem Landkreis Bad Dürkheim seien als erste Schritte in die richtige Richtung zu werten.

Die neue Verordnung zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete beruht auf den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und bedeutet für die betroffenen Gebiete erhebliche Einschränkungen: Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen und die Ausweisung von neuen Baugebieten sind dort zunächst ebenso untersagt wie das Lagern von Stoffen. Die wirtschaftliche Tätigkeit der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen würde dadurch erheblich gefährdet. „Dies muss vermieden werden“, so Mikalauskas weiter. „Die Betriebe dürfen in ihrer Entwicklung nicht gefährdet werden.“

Nach Veröffentlichung der geänderten Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes Speyerbach/Rehbach zwischen Neustadt (Weinstraße) und der Gemeinde Hassloch sind bei der SGD Süd mehr als 200 Einwendungen eingegangen. Betroffen von der geänderten Rechtsverordnung ist insbesondere die Gemeinde Hassloch, in der große Teile der bebauten Ortslage sowie das Gewerbegebiet Süd nun als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen wurden.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 117700

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-1612
  • Fax: 0621 5904-221612

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • WIRTSCHAFTSMAGAZIN PFALZ