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WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT
IHK Pfalz hilft bei Adressbuchschwindel (PM 37)
Ludwigshafen, 12. August 2010 | Nr. 37
„Gewerbeauskunft-Zentrale”:
IHK Pfalz hilft bei Adressbuchschwindel
Nach Beobachtungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz wird die Wirtschaft der Region derzeit von einer neuen Welle des sogenannten Adressbuchschwindels heimgesucht. Im Mittelpunkt steht dabei die „Gewerbeauskunft-Zentrale”.
Unter dieser Bezeichnung verschickt ein Verlag massenhaft ein
amtlich gestaltetes Formular, bittet um Überprüfung der
Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur. In der
Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches
Verzeichnis, schicken viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt
zurück und erhalten dann eine Rechnung über rund 600 Euro.
Dies ist das Entgelt für den Eintrag in ein Adressverzeichnis der
„Gewerbeauskunft-Zentrale”, den der Unternehmer so nicht wollte und
der für ihn ohne jeden wirtschaftlichen Nutzen ist. Mit der
Unterschrift ist ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag zustande
gekommen. Zurecht fühlen sich die betroffenen Unternehmer getäuscht
und betrogen.
Die IHK Pfalz empfiehlt: Wer Rechnungen erhält, sollte überprüfen,
ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde. Gleiches gilt für
Schreiben, mit denen eigene Daten bestätigt oder aktualisiert
werden sollen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Dort
befindet sich meist ein versteckter Hinweis auf die Kosten des
Angebots. Auch der Begriff „Offerte” deutet darauf hin. Enthält das
Schreiben keinen entsprechenden Hinweis, sollte der
Rechnungssteller schriftlich zum Nachweis der Auftragserteilung
aufgefordert werden. Ein seriöses Unternehmen dürfte diesen
Nachweis prompt erbringen können.
Wer einen Schwindel vermutet, sollte die IHK Pfalz kontaktieren.
Die IHK überprüft die Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche
Relevanz und leitet die notwendigen Verfahren ein. Sie arbeitet
hierzu ständig mit dem Deutschen Schutzverband für
Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) zusammen.
Adressbuchschwindlern das Handwerk zu legen, ist aus rechtlichen
und tatsächlichen Gründen schwierig und oft langwierig. Wer einem
Adressbuchschwindel aufgesessen ist, sollte versuchen, die
Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren und zugleich den
Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

