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WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT

IHK Pfalz hilft bei Adressbuchschwindel (PM 37)

Ludwigshafen, 12. August 2010 | Nr. 37

„Gewerbeauskunft-Zentrale”:
IHK Pfalz hilft bei Adressbuchschwindel

Nach Beobachtungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz wird die Wirtschaft der Region derzeit von einer neuen Welle des sogenannten Adressbuchschwindels heimgesucht. Im Mittelpunkt steht dabei die „Gewerbeauskunft-Zentrale”.

Unter dieser Bezeichnung verschickt ein Verlag massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular, bittet um Überprüfung der Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schicken viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt zurück und erhalten dann eine Rechnung über rund 600 Euro.

Dies ist das Entgelt für den Eintrag in ein Adressverzeichnis der „Gewerbeauskunft-Zentrale”, den der Unternehmer so nicht wollte und der für ihn ohne jeden wirtschaftlichen Nutzen ist. Mit der Unterschrift ist ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag zustande gekommen. Zurecht fühlen sich die betroffenen Unternehmer getäuscht und betrogen.

Die IHK Pfalz empfiehlt: Wer Rechnungen erhält, sollte überprüfen, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde. Gleiches gilt für Schreiben, mit denen eigene Daten bestätigt oder aktualisiert werden sollen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Dort befindet sich meist ein versteckter Hinweis auf die Kosten des Angebots. Auch der Begriff „Offerte” deutet darauf hin. Enthält das Schreiben keinen entsprechenden Hinweis, sollte der Rechnungssteller schriftlich zum Nachweis der Auftragserteilung aufgefordert werden. Ein seriöses Unternehmen dürfte diesen Nachweis prompt erbringen können.

Wer einen Schwindel vermutet, sollte die IHK Pfalz kontaktieren. Die IHK überprüft die Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz und leitet die notwendigen Verfahren ein. Sie arbeitet hierzu ständig mit dem Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) zusammen.

Adressbuchschwindlern das Handwerk zu legen, ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen schwierig und oft langwierig. Wer einem Adressbuchschwindel aufgesessen ist, sollte versuchen, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren und zugleich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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