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IHK-VOLLVERSAMMLUNG

Beschlüsse der IHK-Vollversammlung: IHK Pfalz senkt Beiträge um rund zehn Prozent

Resolution zur zweiten Rheinquerung bei Wörth verabschiedet

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hat die Senkung der Mitgliedsbeiträge um rund zehn Prozent beschlossen. Neben der Senkung der Umlage von 0,30 % auf 0,26 % des Gewerbeertrages verringern sich auch die meisten Grundbeiträge um jeweils zehn bis fünfzehn Prozentpunkte.

So zahlt ein nicht im Handelsregister (HR) eingetragenes Unternehmen mit einem Gewerbeertrag bis 10.000 € künftig nur noch 50 € IHK-Grundbeitrag anstelle von bislang 65 €. Alle nicht im HR eingetragenen Unternehmen, die 5.200 € Gewerbeertrag oder weniger erwirtschaften, sind ohnehin vom Beitrag befreit, ebenso die meisten Existenzgründer in den ersten beiden Jahren. Der Anteil der IHK-Mitglieder, die keinen Beitrag bezahlen, liegt aktuell bei etwa 40 % der rund 75.000 IHK-Mitglieder.

Die Beitragssenkung für 2012 macht voraussichtlich ein Volumen von 1,5 Millionen Euro aus. Möglich wurde sie durch die rasche Erholung der Konjunktur nach der Krise, die sich bereits im letzten und auch im laufenden Jahr positiv ausgewirkt hat.

Aus aktuellem Anlass haben die Vollversammlungs-Mitglieder weiter eine Resolution zu einer zweiten Rheinquerung bei Wörth verabschiedet. Darin fordert die Vollversammlung die zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und den schnellstmöglichen Baubeginn der als dringend notwendig erachteten zweiten Rheinbrücke. Weitere Verzögerungen im Verfahren oder gar neue Diskussionen zu bereits im Raumordnungsverfahren geprüften und verworfenen Alternativen verzögerten lediglich den Bau. Angesichts der Baufälligkeit und permanenten Überlastung der bestehenden Brücke bestehe höchster Handlungsdruck, so die Vollversammlungs-Mitglieder.

Darüber hinaus hat das „Parlament der pfälzischen Wirtschaft“ der Gründung eines sogenannten öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses aller IHKs zugestimmt, der die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen feststellen soll. Dies ist eine Aufgabe, die der Gesetzgeber den IHKs für die Ausbildungsberufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe übertragen hat.

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