| A | Das Jahr, für das der Beitrag erhoben wird. |
| B | Der Hebesatz für das jeweilige Beitragsjahr - kann von Jahr zu Jahr variieren und wird von der IHK-Vollversammlung festgelegt. |
| C | Der Erhebungszeitraum ist das Bemessungsjahr, das die Vollversammlung in der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung festgelegt hat, in der Regel das laufende Jahr. |
| D | Je nachdem, welche Informationen der IHK vorliegen, gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen (BMG) für den IHK-Beitrag. Bei einer vorläufigen Veranlagung liegen der IHK noch keine endgültigen Gewerbeerträge/Gewinne vor, deshalb wird der jüngste der IHK vorliegende Gewerbeertrag/Gewinn verwendet. Liegen noch gar keine Informationen über den Gewerbeertrag/Gewinn vor, ist nur der Grundbeitrag zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende unterschiedliche Arten der Veranlagung: - 0: eine aus Vorjahren übernommene BMG; vorläufiger Bescheid
- 1: eine geschätzte BMG; vorläufiger Bescheid
- 2: vom Finanzamt festgesetzte BMG
- 3: vom Finanzamt berichtigte BMG
- 7: vom IHK-Zugehörigen oder Beauftragten mitgeteilte BMG; vorläufiger Bescheid
- K: nur Grundbeitrag, da BMG nicht vorliegt; vorläufiger Bescheid
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| E | Der jeweilige Buchstabe steht für die Art der Bemessungsgrundlage, entweder Gewerbeertrag (E) aus dem Gewerbesteuermessbescheid oder hilfsweise Gewinn (G) aus dem Einkommensteuerbescheid. Ein M für Messbetrag kann nur in den Jahren vor 1994 vorkommen. |
| F | Der hier aufgeführte Betrag stellt die Bemessungsgrundlage dar. |
| G | Hier finden Sie die um den Freibetrag gekürzte Bemessungsgrundlage. |
| H | Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, OHG, KG usw.) wird der Gewerbeertrag/Gewinn bei der Berechnung der Umlage um den Freibetrag von aktuell 15.340,00 Euro gekürzt, bei Betriebsstätten anteilig. |
| I | Das Jahr der Bemessungsgrundlage (BMG), das für die Vorauszahlung heranzuziehen ist - es liegt im Normalfall zwei Jahre vor dem Jahr, für das der Beitrag erhoben wird. |
| J | Beitragsanteil z. B. zwischen IHK und HWK. Autohäuser sind z. B. oft sowohl bei der IHK als auch bei der HWK Mitglied. Grundbeitrag und Umlage (aber immer Mindestgrundbeitrag) sind nur entsprechend dieses Prozentsatzes zu bezahlen. |
| K | Umlage = Bemessungsgrundlage minus Freibetrag mal Hebesatz geteilt durch 100. |
| L | Der Grundbeitrag ist ein nach Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn gestaffelter Betrag, den ebenfalls die IHK-Vollversammlung festlegt. |
| M | Jedes Jahr wird der Beitrag vorläufig festgesetzt; in der Regel nach zwei Jahren endgültig. Hier werden bereits geleistete Zahlungen dokumentiert. |
| N | Summe aus Grundbeitrag und Umlage abzgl. bereits geleisteter Zahlungen. |
| O | Ein S steht für eine offene Schuld; ein G für ein Guthaben. Guthaben werden mit Forderungen aus anderen Jahren verrechnet bzw. erstattet. |