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VERKEHR UND LOGISTIK

Berufskraftfahrerqualifikation

Alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen ist das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr und von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Autobahnverkehr mit einer Lkw Kolonne © BilderBox.com

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Tipps für die Unternehmenspraxis - Downloads

Was bedeutet das für die Unternehmen und die KraftfahrerInnen? Welche Qualifikation muss künftig nachgewiesen werden? mehr

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Berufskraftfahrerqualifikation - Schulungen

Die Schulungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zur -beschleunigten Grundqualifikation sowie die -Weiterbildungsschulung erfolgt durch Teilnahme an Lehrgängen, die von anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden dürfen. mehr

Prüflinge nach bestandener Prüfung © IHK Pfalz

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Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation

Welche Anforderungen stellt die schriftliche Prüfung der Berufskraftfahrer in der Grundqualifikation? Musterprüfungsbögen für den Personen- und Güterkraftverkehr zum Download mehr

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