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Verordnung Berufskraftfahrerqualifikation
(PDF, 80 KB) (Dokument-Nr.: 24753) -
Gesetz Berufskraftfahrerqualifikation
(PDF, 61 KB) (Dokument-Nr.: 24754)
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Alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen ist das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr und von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
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