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VERKEHR UND LOGISTIK

Berufskraftfahrerqualifikation - Schulungen

Für die Schulungen im Rahmen der Grundqualifikation und Weiterbildung sind folgende Schulungsveranstalter per Gesetz (BKrFQG) von der Anerkennung befreit:

  1. Fahrschulen, die eine Fahrschulerlaubnisfür die Klassen C/CE/D besitzen.
  2. Bildungseinrichtungen, die Berufskraftfahrer umschulen
    (z. B. DEKRA, GFU, etc.).
  3. Ausbildungsbetriebe, die die Berufskraftfahrerausbildung oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen.

Alle anderen Schulungsveranstalter müssen eine Anerkennung über die zuständige Stelle in Rheinland-Pfalz beantragen:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RLP)
Außenstelle Trier - Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht -
Christian Bösen
Loebstraße 18
54292 Trier
Tel. 0651 96797-13
Fax 0651 96797-20
E-Mail: christian.boesen@lbm.rlp.de

Dabei sind für den Einsatz der Referenten folgende Qualifikationsnachweise vorzulegen:
Checkliste Antragsunterlagen

VERKEHR UND LOGISTIK

BKF-Schulungsveranstalter (PDF, 362 KB)

Eine Liste der Schulungsveranstalter, die nach Kenntnis der IHK Pfalz Schulungen für die beschleunigte Grundqualifikation durchführen, finden Sie hier zum Download

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DOKUMENT-NR. 31343

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