Mit den nebenstehenden Links informieren wir Sie über die Schritte bei der Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr (auch Flughafentransfer). Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit muss bei der am Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Mit der Gewerbeanmeldung ist Ihr Betrieb zugleich beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft und bei der Industrie- und Handelskammer registriert. Beim örtlichen Ordnungsamt wird das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein ausgestellt. Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Taxikonzession/Mietwagengenehmigung
Folgende zusätzlichen Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer erforderlich:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Kraftomnibus) Erlaubnis der zuständigen Behörde, einen oder mehrere Fahrgäste zu befördern.
In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen:
- EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mit mindestens seit 2 Jahren Fahrpraxis
- 21. Lebensjahr vollendet und keine Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen
- Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliche Gutachten
Ortskenntnisprüfung bei Taxifahrern: für Fahrer von Taxen im Gebiet der Beförderungspflicht sind die unteren Verkehrsbehörden der Stadt- und Kreisverwaltungen am Betriebssitz zuständig.
Geltungsdauer: nicht mehr als 5 Jahre und danach Verlängerung auf Antrag.