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STANDORTPOLITIK

Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)

Nach rund zwölf Jahren Entwicklung ist das neue Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEPIV) im November 2008 in Kraft getreten. Das LEP IV legt die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume fest. Konkret gibt das LEP IV verbindliche Ziele und zu berücksichtigende Grundsätze vor, die bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen zu berücksichtigen sind. So werden beispielsweise die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen, Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsunternehmen, oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben ganz wesentlich durch die Regelungen im LEP IV beeinflusst. Das LEP IV hat daher für die Wirtschaft eine herausragende Bedeutung.

Die IHKs in Rheinland-Pfalz haben im Vorfeld hierzu eine Stellungnahme abgegeben (s. unter mehr zum Thema).

Den vollständigen Text des LEP IV können Sie auf der Internetseite des Ministeriums Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz (s. externe Links)  kostenlos herunterladen.

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