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STANDORTPOLITIK

Tarifauskünfte Welche Vergütung ist ’üblich’?

Tarifauskünfte - Welche Vergütung ist "üblich"?

Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht oft vor der Frage, ein angemessenes Gehalt festzusetzen. Übersichten über durchschnittliche Verdienste, insbesondere für einzelne Branchen, sind schwer zu erhalten.

Einen ersten Überblick ermöglichen die Daten des statistischen Bundesamts (s. Weitere Informationen zu Tarifverträgen/Tarife), die allerdings nur eine grobe Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten bietet. Da die Daten mehrerer Jahre nebeneinander gestellt werden, kann die Entwicklung von Vergütungen abgelesen werden.

Einen weiteren Anhaltspunkt können Tarifgehälter bieten. Das wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut der DGB-eigenen Hans Böckler-Stiftung bietet im Internet eine Übersicht über verschiedene Tarifgehälter an, die einen ersten Anhaltspunkt für Gehaltsverhandlungen liefern können (www.tarifvertrag.de).

Beachten Sie, dass Tarifverträge zum einen nicht in allen Branchen existieren und dass auch bestehende Tarifverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden.

Für die Frage, wann ein Tarifvertrag unmittelbar Anwendung findet, beachten Sie unsere Information zu diesem Thema sowie die Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

Seite 1: Einführung

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