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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Verbindliche Steuerauskünfte - nun teilweise wieder abzugsfähig!
Wer vom Finanzamt wissen will, wie dieses einen steuerlichen Sachverhalt beurteilen wird, kann eine "verbindliche Auskunft" beantragen. Damit erhält der Steuerpflichtige die Möglichkeit, bei wichtigen Entscheidungen die steuerlichen Auswirkungen einzuschätzen.
Seit 2007 sind diese verbindlichen Auskünfte aber kostenpflichtig. Neuer Rechtsstand aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011, das am 4.11.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist, dass die Auskunftsgebühr für eine verbindliche Auskunft bei einem Gegenstandswert von unter 10.000 € bzw. einer Zeitgebühr von weniger als 200 € entfällt!
Die IHKs und ihre Dachorganisation, der DIHK, haben sich ebenso wie die Steuerberaterkammer für die Abschaffung dieser Gebührenpflicht eingesetzt, denn unser Standpunkt ist: "Der Steuerzahler soll Rechtsicherheit nicht erkaufen müssen!" Insofern freuen wir uns über diesen Teilerfolg und "bleiben weiter für Sie dran"!

