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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Einführung in die EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form der Gewinnermittlung. Sie ist eine Gegenüberstellung von tatsächlich erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und tatsächlich geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Selbstverständlich gilt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auch für die Errechnung eines etwaigen Betriebsverlustes.

Gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) dürfen Gewerbetreibende ihren steuerpflichtigen Gewinn durch eine EÜR ermitteln, wenn sie nicht zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher führen. Die Gewinnermittlung mittels EÜR ist für Gewerbetreibende möglich, wenn:

keine Eintragung im Handelsregister vorliegt
und
– der Jahresumsatz unter 500.000 Euro beträgt
und
– der Jahresgewinn unter 50.000 Euro liegt
und
– nicht freiwillig Bücher ( Doppelte Buchführung und Bilanzen erstellen) geführt werden.

Liegen die Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es allerdings nicht beanstandet, wenn an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Die aktuellen Formulare zur EÜR finden Sieebenso wie weitere Formulare für ihre Steuererklärung hier, unser Merkblatt finden Sie mit weiteren Informationen links in der Downloadleiste!

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