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Gesetzantrag des Landes RLP zur ermäßigten Umsatzbesteuerung der Personsnschifffahrt
(Datei, 0 KB) (Dokument-Nr.: 94584)
Sie müssen als Unternehmer auf alle Umsätze, die Sie erbringen, Umsatzsteuer in Rechnung stellen und den von Kunden zu zahlenden Betrag ans Finanzamt weiterleiten. Gleichzeitig sind Sie berechtigt, sich die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre betrieblichen Leistungsbezüge zahlen müssen und die auf Ihren Eingangsrechnungen (korrekt) ausgewiesen ist, als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Dies gilt immer dann, wenn Sie nicht den umsatzsteuerlichen Status des Kleinunternehmers für sich geltend machen können. Was das ist, wie hoch die Mehrwertsteuersätze für welche Leistungen sind, wie ihre Rechnungen aussehen müssen und auch Informationen zu aktuellen Themen und Änderungen des Umsatzsteuerrechts finden Sie hier.