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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Umsatzsteuer national

Sie müssen als Unternehmer auf alle Umsätze, die Sie erbringen, Umsatzsteuer in Rechnung stellen und den von Kunden zu zahlenden Betrag ans Finanzamt weiterleiten. Gleichzeitig sind Sie berechtigt, sich die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre betrieblichen Leistungsbezüge zahlen müssen und die auf Ihren Eingangsrechnungen (korrekt) ausgewiesen ist, als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Dies gilt immer dann, wenn Sie nicht den umsatzsteuerlichen Status des Kleinunternehmers für sich geltend machen können. Was das ist, wie hoch die Mehrwertsteuersätze für welche Leistungen sind, wie ihre Rechnungen aussehen müssen und auch Informationen zu aktuellen Themen und Änderungen des Umsatzsteuerrechts finden Sie hier.

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Ermäßigte Besteuerung der Personenschifffahrt

In seiner Sitzung am 25.11.2011 hat der Bundesrat den beigefügten Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen, mit dem die Anwendung des ermäßigten USt-Satzes im Bereich der Personenschifffahrt bis zum 31.12.2013 verlängert werden soll.  mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Sondervorauszahlung bei Dauerfristverländerung zwingend erforderlich!

Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen oder beantragt haben, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr auch eine Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer des kommenden Kalenderjahres zu entrichten!Tun Sie das nicht, so müssen Sie mit der festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen! mehr

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Elektronische Rechnungsstellung - Vereinfachungen rückwirkend in Kraft

Zum 1. Juli 2011 sollten aufgrund einer umzusetzenden EU-Richtlinie - so war es im Steuervereinfachungsgesetz vorgesehen - deutliche Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsstellung in Kraft treten. Diese sind nun rückwirkend zu diesem Termin in Kraft getreten. mehr

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Liste der Gegenstände mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz (PDF, 1,380 KB)

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland grundsätzlich 19%. Es gibt aber eine Vielzahl von Gegenständen, die einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7% unterworfen werden, so z.B. Lebensmittel und Bücher. Eine Übersicht der Gegenstände, die der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen, finden Sie als Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes, eine detaillierte Erläuterung des BMF dazu hier. zum Download

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Auch unvollständige Rechnung kann zur Umsatzsteuerschuld führen

Der Bundesfinanzhof hat im heute veröffentlichten Urteil vom 17.02.2011, Az. V R 39/09 entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld nach § 14c UStG führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG enthält. Der BFH weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Rechtslage bis 31.12.2003 (§ 14 Abs. 3 UStG a.F.) ab.  mehr

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Vorsteuerabzug nur möglich bei Verwendung der Vorleistungen für steuerpflichtige Umsätze!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zeitgleich drei Grundsatzurteile zum Vorsteuerabzug veröffentlicht. Die Urteile betreffen das Verhältnis von Vorsteuerabzug und steuerfreien Ausgangsleistungen bzw. Entnahmebesteuerung. Der BFH weicht dabei teilweise von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Langtext. Die Urteile des BFH sind als Anlagen beigefügt.
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Vorsteuerabzug - strenge Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

Damit der Empfänger einer Rechnung den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung geltend machen kann, muss die an ihn erbrachte, in der Rechnung ausgewiesene Leistung genau beschrieben und damit eindeutig identifizierbar sein. mehr

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Kleinunternehmerregelung

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung dahingehend vor, dass die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Das heißt Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Sie dürfen deshalb aber in Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Korrespondierend hat der sogenannte Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug aus den Eingangsumsätzen. mehr

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Rechnungsstellung

Jedes Jahr gehen Millionenbeträge an Steuerersparnis verloren, weil Unternehmer nicht anerkennungsfähige Belege vorweisen. Hier erfahren Sie, worauf bei der Erstellung einer Rechnung zu achten ist. mehr

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Grenze für die Istversteuerung dauerhaft auf 500.000€ Umsatz erhöht!

Die Grenze für die Möglichkeit der Abführung der Umsatzsteuer nach vereinnahmen Entgelten liegt nun dauerhaft bei  500.000€! mehr

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