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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Vereinfachung des Reisekostenrechts gefordert

Der Vorschlag  der Wirtschaftsverbände, den diese in ihrem Schreiben vom Juli 2011 dargelegt haben,  verfolgt in erster Linie eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands der Arbeitgeber bei den Reisekostenabrechnungen. Inhaltlich konzentrieren sich die Vorschläge auf folgende Themenbereiche:
· Gesetzliche Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte
· Fortentwicklung der Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand
· Vereinfachung der Dienstwagenbesteuerung
· Vereinfachung der Regelungen zur doppelten Haushaltsführung.
Bei der Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte steht für den DIHK im Vordergrund, dass es zukünftig für jeden Arbeitnehmer nur noch eine je Arbeitsverhältnis geben kann. Hierzu wird in dem bevorstehenden Gespräch mit dem BMF die inhaltliche Ausgestaltung der Definition diskutiert werden müssen.
Bezüglich der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand wurde u. a. die Einführung eines Jahrespauschbetrages für diejenigen Arbeitnehmer vorgeschlagen, die keine regelmäßige Arbeitsstätte haben bzw. diese nur aufsuchen, um von dort eine Reise- bzw. Einsatzwechseltätigkeit zu beginnen. Arbeitnehmer, die an mehreren Einrichtungen des Arbeitgebers regelmäßig tätig werden, sollten ebenfalls diesen Jahrespauschbetrag erhalten.

In dem Schreiben vom  27.10.2011 sind nochmals die wichtigsten Positionen und Forderungen, auch im Hinblick auf die neueste BFH-Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte, zusammengefasst.

Beide Schreiben finden Sie rechts im Downloadbereich. 


 

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DOKUMENT-NR. 89520

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