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Unternehmensfinanzierung (Dokument-Nr.: 15740)
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Unternehmensführung (Dokument-Nr.: 352)
Externe Links
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Antrag und Richtlinien (ISB) (Link: http://isb.rlp.de/de/foerderung/foerderfinder-assistent/?item=2)
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Mit dem Beratungsprogramm-Mittelstand soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz gestärkt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Kommission. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Förderungsfähig sind Beratungen über alle:
- strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung und zum
- Produkt- und Kommunikationsdesigns.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen:
- die aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden;
- für die bereits Beratungsaufträge erteilt wurden;
- innerhalb der ersten 5 Jahre nach Betriebsgründung, die durch spezielle Beratungsprogramme für Existenzgründer/innen (z.B. Gründercoaching Deutschland) gefördert werden;
- für das Hotel- und Gaststättengewerbe, die durch spezielle Beratungsprogramme gefördert werden;
- die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen beziehen;
- deren wesentlicher Zweck es ist, unmittelbar durch die Beratung bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben;
- Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten;
- die Aufstellung baureifer Neu- oder Umbaupläne;
- die Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitungen;
- die Ausarbeitung von Verträgen;
- die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung);
- die Erarbeitung von EDV-Software;
- gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen, sofern sie überwiegender Teil einer beantragten Förderung sind;
- Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebs einschließlich des Managements auf Zeit (Interimsmanagement):
Der Berater muss über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichenden Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (z.B. RKW, descom) erfolgen oder gegenüber der zuständigen Stelle in geeigneter Weise erbracht werden.
Art und Umfang der Beratungen sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem antragstellenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH gestellt werden. Beratungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden bzw. der Auftrag bereits erteilt wurde, sind nicht förderungsfähig.
Für Beratungen werden je volles Tagewerk (= 8 Stunden) zuwendungsfähige Tagewerksätze anerkannt in Höhe von bis zu:
- 400 Euro je freier Berater
- 250 Euro für Hochschullehrer sowie für Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand
Die maximale Anzahl zuwendungsfähiger Tagewerke beträgt 15 Tagewerke in 3 Jahren. Die Zuschüsse werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung, einer Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis und des Beraterberichts ausgezahlt.
Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH (siehe Externe Links).
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Für alle Fragen rund um das Thema Existenzgründung erreichen Sie unsere IHK-Starterzentren unter der kostenfreien Service-Hotline
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