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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen von kleinen und mittleren Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert Beratungsleistungen, die von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe (Ausnahme: Unternehmens- oder Wirtschaftsberater oder -prüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer), die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

Gefördert werden:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen,  personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen.

Spezielle Beratungen: Technologie- und Innovationsberatungen, Außenwirtschaftsberatungen, Kooperationsberatungen, betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung, Beratungen zum Arbeitsschutz, Beratungen zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe sowie besondere Beratungen, die schwerpunktmäßig den Förderzielen des ESF entsprechen.

Förderkonditionen: Zuschuss in Höhe von 50% in den alten Bundesländern und Berlin, 75% in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg, der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 € je Beratung. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, die in sich abgeschlossen und thematisch eindeutig voneinander getrennt sind. 
Für allgemeine Beratungen können Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro ausgezahlt werden. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen. Darüber hinaus können besondere Beratungen in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Förderkontingente erfahren Sie bei der BAFA.

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen und nicht förderfähigen Beratungen, zur Antragstellung und den Rechtsgrundlagen sowie die Antragsunterlagen finden Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (siehe Externe Links).

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DOKUMENT-NR. 25757

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