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Löschung im Handelsregister (Dokument-Nr.: 731)
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Anschriften der Amtsgerichte-Registergerichte (Dokument-Nr.: 4000)
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One-Stop-Shop - Gewerbemeldungen (Dokument-Nr.: 31272)
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Geschäftsaufgabe / Gewerbeabmeldung
Bei Einstellung wie auch bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist dies gewerbepolizeilich der zuständigen Behörde - dem Ordnungs- oder Gewerbeamt in der entsprechenden Stadt, der Verbandsgemeinde oder dem Kreis - anzuzeigen (§ 14 Gewerbeordnung oder § 55 c Gewerbeordnung).
Ist für das Unternehmen auch eine Firma im Handelsregister eingetragen, muss zusätzlich über einen Notar die Löschungsanmeldung zum zuständigen Amtsgericht/Registergericht veranlasst werden.
Informationen zu Gewerbemeldungen sowie den entsprechenden Vordruck "Gewerbeabmeldung" finden Sie unter Gewerbemeldungen (s. Mehr zum Thema).

