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Existenzgründung im Verkehrsbereich / Fachkundeprüfungen (Dokument-Nr.: 761)
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Straßenpersonenverkehr
Wer mit Omnibussen, Mietwagen oder Taxen Personen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Dies gilt beispielsweise für Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, den Flughafentransfer oder Krankenfahrten. Die Genehmigungen für den Straßenpersonenverkehr erteilen die zuständigen Verkehrsbehörden.
Künftige Unternehmer müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie die fachliche Eignung nachweisen.
Unter "Mehr zum Thema" erhalten Sie weitere Informationen über die Vorgehensweise bei der Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr.

