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WEITERBILDUNG

Meister-BAFöG

30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängiger Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung) zzgl. max. 69,5 % als günstig verzinstes Bankdarlehen zzgl. einkommens- und vermögensabhängiger Unterhalt (teils Zuschuss, teils Darlehen). Bei Bestehen der Prüfung werden 25 % des Darlehens erlassen.

Wer wird gefördert?

Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss Meister/-in, Techniker/-in, Fachkauffrau/Fachkaufmann, Betriebswirt/-in, Fachkrankenpfleger/-in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen. Nicht gefördert werden Hochschulabsolventen.

Was wird gefördert?

Prüfungsvorbereitende Aufstiegsfortbildungen mit mind. 400 Ustd. bis max. 24 bzw. 48 Monate Dauer.

Wie wird die Förderung beantragt?

Schriftlicher Förderantrag bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz (Förderung ab Maßnahmebeginn, frühestens ab Antragsmonat).

Weitere Infos:

www.meister-bafoeg.info

Beratung: Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung

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DOKUMENT-NR. 38408

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