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WEITERBILDUNG

QualiScheck

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren

Auch: Selbständige oder Freiberufler/-innen und Berufsrückkehrer/-innen ab 45 Jahren.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen wie z.B. EDV, Sprachen, Betriebswirtschaft, Sozialberufe und Pflege uvm. Nicht gefördert werden u.a. Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifikationen wie Maschinenbedienkurse, freizeitorientierte Kurse, Erwerb eines Führerscheins, Teilnahme an Messen und Fachtagungen.

Wie wird gefördert?

Ausgabe durch die RAT GmbH nach vorherigem Antrag. Sie erhalten den Gutschein mit der Post.

Wie wird der Gutschein eingelöst?

Kurs bei einem auf dem Gutschein genannten Anbieter auswählen, den Gutschein bei der Anmeldung abgeben, die übrigen 50 Prozent der Kosten dort zahen.

Kostenfreie Rufnummer: 0800 5 888 432 (mo-fr von 8-18 Uhr)

E-Mail: info@qualischeck.rlp.de,
Internet: www.qualischeck.rlp.de

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DOKUMENT-NR. 38406

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